In der Satzung finden Sie alle Regelungen zur Führung eines Vereins. Dies betrifft die Mitgliedschaft, die Beendigung der Mitgliedschaft, den Sinn und Zweck des Vereins, die Rechte und Pflichten der Mitglieder. Außerdem ist jedes Mitglied verpflichtet, an der jährlichen Mitgliederversammlung teilzunehmen.
Die Finanzordnung ist die wichtigste Säule des Vereins. Sie bestimmt maßgeblich die Funktionsfähigkeit des Vereins. Wichtig sind die Regelungen zum Zahlungsverkehr (Punkt 2.7) und zum Mahnverfahren (Punkt 4).
Update 22.04.2018; Redaktionelle Änderung: Trinkwasser wurde gestrichen und durch Brauchwasser ersetzt.
Beschluss vom 21.04.2018: Jeder Mieter erhält bis zum 15.03. die Jahresabrechnung, die bis zum 30.03. zu bezahlen ist (Punkt 2.7.1 Finanzordnung).
Update 26.04.2020; redaktionelle Änderung, Punkt 4.1; Mahngebühren gestrichen
Der Pachtvertrag ist sehr wichtig für Sie. Lesen Sie die §§ 1; 2; 11 genau durch. In § 11 Abs. 5 ist u.a. geregelt, dass Sie, wenn Sie keinen Nachfolger finden, die Parzelle vollständig räumen, d. h. alle Baulichkeiten sind zu entfernen.
Bei der Suche nach einem Nachnutzer sind wir Ihnen gerne behilflich. Bis zur Übergabe müssen Sie Ihren Verpflichtungen gegenüber dem Verein nachkommen.
Die Rahmenkleingartenordnung regelt u.a. den Anbau von Gehölzen, Pflanzen etc. Sie zeigt auf, was nicht erlaubt ist und was auf keinen Fall in einen Kleingarten gehört. Dazu gehören u.a. Koniferen, Nadelbäume usw.).
Interessant ist auch der Punkt 3.2 (Errichtung oder Änderung von Baulichkeiten). Zum Thema Toiletten empfiehlt der LSK unter Punkt 6.2 die Komposttoilette.
Änderung der Ruhezeiten, gültig ab sofort: Montag bis Freitag von 13 Uhr bis 15 Uhr.
Sonntag und an allen gesetzlichen Feiertagen ganztägig. Des Weiteren gilt die Verordnung der Stadt Königsbrück.
Die Zählerstände für Strom- und Wasser sind immer bis zum 15.11. zu melden. Per E-Mail, iMessage, Threema, Telegram Whatsapp, SMS oder über unseren Vereinsbriefkasten. Beachten Sie bitte auch die Aushänge in den Schaukästen.