"Zähler die ab 01.01.2015 eingebaut werden, sind an das Eichamt zu melden. Kleingärtner sind grundsätzlich verpflichtet, geeichte Zähler zu verwenden und zu melden." Quelle Gartenfreund 11/2015. Mehr erfahren Sie über den von uns bereitgestellten Link.
Für Kleingärten gelten strenge Regelungen für Bautätigkeiten jeglicher Art. Auf der Webseite des Landesverband Sachsen der Kleingärtner e. V. finden Sie dazu die entsprechenden Erläuterungen! Klicken Sie die Schaltfläche. Weitere Informationen finden Sie hier.
Wie kündige ich richtig meinen Kleingarten? Wir haben für Sie ein Kündigungsformular erstellt. Damit machen Sie nichts falsch. Schauen Sie in unsere FAQ´s. Dort finden Sie das Formular. Bitte klicken Sie die Schaltfläche.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen von unserem übergeordneten Verband. Klicken Sie die Schaltfläche!
Änderung der Ruhezeiten, gültig ab sofort: Montag bis Freitag von 13 Uhr bis 15 Uhr.
Sonntag und an allen gesetzlichen Feiertagen ganztägig. Des Weiteren gilt die Verordnung der Stadt Königsbrück.
Die Zählerstände für Strom- und Wasser sind immer bis zum 15.11. zu melden. Per E-Mail, iMessage, Threema, Telegram Whatsapp, SMS oder über unseren Vereinsbriefkasten. Beachten Sie bitte auch die Aushänge in den Schaukästen.