Sie möchten Ihren Garten aufgeben und ein neuer Nutzer soll diesen übernehmen. Ein Wertermittler ist zwingend vorgeschrieben. Er sagt Ihnen genau, was Sie im Garten belassen dürfen und ermittelt einen Wert. Die Kosten für einen solchen Wertermittler trägt derjenige, der seinen Garten abgeben möchte.
Lesen Sie auch unsere Ausführungen zum Datenschutz
Änderung der Ruhezeiten, gültig ab sofort: Montag bis Freitag von 13 Uhr bis 15 Uhr.
Sonntag und an allen gesetzlichen Feiertagen ganztägig. Des Weiteren gilt die Verordnung der Stadt Königsbrück.
Die Zählerstände für Strom- und Wasser sind immer bis zum 15.11. zu melden. Per E-Mail, iMessage, Threema, Telegram Whatsapp, SMS oder über unseren Vereinsbriefkasten. Beachten Sie bitte auch die Aushänge in den Schaukästen.