Häufig gestellte Fragen

Fragen zum Einstieg in den Kleingarten

Ich möchte einen Kleingarten. Was muss ich tun?

 

Kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail: vorstand@amteich-koenigsbrueck.de und verwenden Sie das Antragsformular. Sie finden es am Ende der FAQ. Wir führen Sie zu Ihrem Kleingarten und unterstützen Sie gerne.

 

Bin ich verpflichtet Obst und Gemüse anzubauen?

 

Ja, das sind Sie. 1/3 der Gartenfläche ist als Nutzfläche zu bewirtschaften. Neben den klassischen Anbauflächen werden auch Obstbäume und Beerensträucher akzeptiert. 

 

Ist es erlaubt, im Kleingarten zu bauen?

 

Nein. Wenn Sie in Ihrem Kleingarten bauen wollen, haben Sie die Pflicht zur Einreichung eines Bauantrags. Hier können Sie alles nachlesen.

 

Sind im Kleingarten Koniferen, Nadelbäume o. ä. erlaubt?

 

Nein, es ist nicht erlaubt, Nadelbäume oder Koniferen in den Kleingarten zu pflanzen. Bitte beachten Sie auch die Rahmenkleingartenordnung. Diese befindet sich auf der Webseite unter Dokumente.

 

Was kostet mich ein Kleingarten im Jahr?

 

Wir haben für Sie eine Übersicht auf unserer Webseite erstellt. Dort können Sie die ungefähren jährlichen Kosten nachlesen.

 

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Formular zur Aufnahme in den Kleingartenverein
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Bitte lesen Sie auch unsere Ausführungen zum Datenschutz.

Fragen zu den Kosten

Warum zahle ich einen Verbandsbeitrag?

 

Unser Kleingartenverein ist dem Territorialverband Kamenz (TKK) beigetreten. Es ist sinnvoll einen übergeordneten Verein zu haben. So erhalten wir Unterstützung bei rechtlichen und organisatorischen Fragen.

 

Warum muss ich immer bis zum 30.11. eines jeden Jahres einen Abschlagsbetrag in Höhe von 100,00 EUR leisten? Wird diese Betrag bei der im I. Quartal fälligen Jahresrechnung berücksichtigt?

 

Unser Kleingartenverein ist verpflichtet fällige Beiträge an den TKK im I. Quartal eines jeden Jahres zu zahlen. Als Verein verfügen wir nicht über die ausreichenden Mittel, diesen Betrag auszulegen. Ja, die Vorauszahlung in Höhe von 100,00 EUR wird in der Jahresrechnung berücksichtigt.

 

Aus welchen Gründen habe ich als Neumitglied einmalig 400,00 EUR an den Kleingartenverein zu zahlen?

 

Mit diesem Betrag stellen wir als Verein sicher, dass Ihnen alle erforderlichen Medien, also Wasser und Strom, zur Verfügung stehen und kleinere Reparaturen finanziert werden können.

 

Aus welchen Gründen werden Beiträge für Rücklagen, z. B. für Baumpflege, erhoben?

 

Generell dürfen Vereine nicht ohne Grund Rücklagen bilden. Finanzielle Rücklagen müssen also konkret benannt werden, damit sie entnommen werden dürfen. Auf dem Vereinsgelände stehen Bäume, die von Zeit zu Zeit geschnitten werden müssen. Und das ist teuer.

 

Kann ein Baumschnitt nicht von Mitgliedern des Vereins  durchgeführt werden? 

 

Baumschnitt sollte von Fachleuten durchgeführt werden. Die Unfallgefahr ist sehr hoch. Außerdem fehlt es an Arbeitsgeräten. Der Vorstand möchte nicht für Unfälle haftbar gemacht werden.

 

Fragen zur Kündigung

Was muss ich bei der Kündigung meines Kleingartens beachten?

 

Kündigen Sie Ihre Mitgliedschaft und Ihren Pachtvertrag fristgerecht. Denken Sie auch daran, Ihre Grundsteuer (bei Lauben über 24 qm) und Ihre Laubenversicherung bei der Stadt Königsbrück zu kündigen.

 

Wie ist die Kündigungsfrist? 

 

Die Kündigungsfrist ist in der Satzung (§ 6 Abs. 2) geregelt. Dort heißt es: "Die Kündigung der Mitgliedschaft und des Nutzungsvertrages ist mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.12. eines jeden Jahres möglich. Beides muss spätestens am 3. Werktag des Monats Juli beim Vorstand vorliegen.

 

Bin ich verpflichtet eine Wertermittlung durchführen zu lassen? Sind die Kosten von mir zu tragen?

 

Ja. Sie haben eine Wertermittlung durchzuführen. Dies regelt der Pachtvertrag § 11 Absätze 1 und 3.

Die Kosten der Wertermittlung sind von Ihnen zu tragen.

 

Darf ich mein Gartenhaus - ohne Einwilligung des Vorstandes - verkaufen?

 

Nein, das ist nicht möglich. Zunächst muss der potentielle Garteninteressent einen Aufnahmeantrag stellen und diesen per Post oder E-Mail an den Vorstand senden. Danach nimmt der Vorstand Kontakt mit dem Interessenten auf. Danach entscheidet der Vorstand über die Aufnahme in den Kleingärtnerverein gemäß der Satzung (§ 3 Punkt 2). Das Aufnahmeformular finden Sie weiter oben auf dieser Seite.

 

Wenn ich keinen Nachfolger für meinen Kleingarten finde, sind die laufenden Kosten von mir zu tragen?

 

Ja, diese Kosten sind von Ihnen weiter zu leisten. Dies ergibt sich aus § 4 BKleingG in Verbindung mit §§ 481 Abs. 2 und 546a BGB. Die Nutzungsentschädigung entspricht in der Regel der Pacht und den darauf anfallenden Kosten und Gebühren. 

 

Gibt es ein Kündigungsformular?

 

Ja, das Kündigungsformular finden Sie unter dieser Antwort.

 

 

 

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Kündigungsformular
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